Sie selbst und der Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, vor dem Beginn oder Aufnahme einer Tätigkeit in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb eine Schulung nach §4 der Lebensmittel-hygieneverordnung bzw. VO (EG) NR 852/2004 zu absolvieren. Hinzu kommt noch eine Schulung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes. Die Lebensmittelhygiene Schulung muss jährlich wiederholt werden. Die Schulung nach Infektionsschutzgesetz unterliegt einem zweijährigen Rhythmus.
Die Schulungsinhalte gemäß Anlage 1 der Lebensmittelhygieneverordnung und der Verordnung Nummer 850/2004 sind folgende:
Zusätzlich erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse in der Lebensmittelmikrobiologie. Ebenso werden ihnen tiefgreifende Kenntnisse vermittelt über die gefahrlose Lebensmittelzubereitung und die Distribution.
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